Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Dienstleistungen von Kristina Lindberg mit der Anschrift:
Kristina Lindberg, Hauserstraße 14, 4040 Linz, +43 676 735270, yoga@kristina-lindberg.com

Nachfolgend wird das Unternehmen kurz Kristina Lindberg genannt.
Betriebsstätten für das Yogangebot sind:

– Ashtanga Yoga Linz, Hauptplatz 4, 4020 Linz
– Yoga Raum Linz, Dinghoferstraße 36-38, 4020 Linz
– Bürgerpraxis, Bürgerstraße 28, 4020 Linz

Mit der Nutzung der Dienstleistungen, also der Besuch von Einheiten, Kurse und Workshops und/oder dem Erwerb von Mitgliedschaftsverträgen in Form von Einzeltickets, Blockkarten oder Zeitkarten akzeptiert der/die Kund/in diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten vorbehaltlos.

2. NUTZUNGSRECHT:

Mit dem Erwerb eines Einzeltickets, Blockkarte oder Zeitkarte ist der/die KundIn berechtigt die Räumlichkeiten – auch jeweils 20 Minuten vor Beginn und 20 Minuten nach Ende der Veranstaltung – unter Einhaltung der Hausordnung zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.
Der/die Kundin ist verpflichtet sich auf Anfrage vom Personal auszuweisen, widrigenfalls ihm/ihr die Nutzung untersagt werden kann.Dem/Der Kunden/in stehen grundsätzlich alle Leistungen von Kristina Lindberg offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Es besteht in allen Veranstaltungen begrenzte Teilnehmerzahl.
Während einer Stunde ist absolute Ruhe einzuhalten und jegliche Störung ist zu vermeiden. Bei groben Verstößen des/der Kunden/in gegen diese allgemeine Bedingungen und den entsprechenden Weisungen wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl, mangelnder Hygiene etc. kann der Zutritt zu den Betriebsstätten von Kristina Lindberg schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer bzw. unter Verfall offener Blöcke verwehrt werden, ohne dass dieszu einer Rückerstattungspflicht führen würde.

3. VERTRAGSARTEN/PRODUKTE UND KONDITIONEN

Ein allfälliger Mitgliedschaftsvertrag läuft auf bestimmte Zeit und endet automatisch nach der Vertragslaufzeit.

Es kann unter folgenden Einzeltickets, Blockkarten oder Zeitkarten gewählt werden:
Einzelne Einheit – Berechtigt abhängig vom der Einheit zur Teilnahme an einer einzelnen Unterrichtseinheit, Kurs oder Workshop.Blockkarten berechtigen zur Teilnahme an offenen Einheiten i(keine Kurse und keine Workshops) Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich. Laufzeit für alle Blöcke beträgt 12 Monate ab der ersten genutzten Einheit.

Darüber hinaus kann die Laufzeit nicht verändert werden.

● Ein 10er Block berechtig zur Teilnahme an 10 Einheiten
● Zeitkarten berechtigen zur Teilnahme innerhalb von einem bestimmten Zeitraum.
● Monatskarten berechtigen zur Teilnahme an offenen Einheiten (keine Kurse und keine Workshops) für die Dauer eines Monats ab dem Tag der ersten Nutzung.
● Jahreskarten berechtigen zur Teilnahme an offenen Einheiten (keine Kurse und keine Workshops) für die Dauer von 12 Monaten ab dem Tag der ersten Nutzung. Bei der Zahlung des Gesamtbetrages auf einmal vor Inanspruchnahme der Zeitkarte wird die Jahreskarte auf 13 Monate ausgeweitet.
Kursteilnahme: Teilnahme an den für den Kurszeitraum mit Tag und genauer Uhrzeit spezifizierten Einheiten. Kurse besteht aus aufeinander aufbauenden Einheiten. Versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden.

Die genannten Mitgliedschaftsverträge können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden.Blöcke und Zeitkarten können nicht übertragen werden. Das Nutzungsrecht ist nur im Falle einer Anmeldung für Workshops übertragbar, jedoch nicht nach Beginn desselben.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise sind auf der Website und im Studio ersichtlich und verstehen sich als Endverbraucherpreise.
Der vereinbarte Mitgliedschaftsbeitrag wird in Voraus für die nachfolgende Vertragslaufzeit in bar eingehoben oder über die angebotenen Zahlungsarten wie Überweisung. Bezahlung der Zeitkarten bei Laufzeitverträgen (z.B. Jahreskarte bei monatlicher Zahlung) erfolgt per Überweisung auf das Konto oder über Barzahlung. Wird der Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, ist Kristina Lindberg berechtigt die Zeitkarten abzubrechen.

Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Kristina Lindberg berechtigt nicht zu Abzügen. Zahlungsverzug tritt ein sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt der/die Kundin in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Kristina Lindberg darüberhinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Bei nachweislichem Wegzug oder Krankheit des/der KundIn können Verträge mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende schriftlich außerordentlich gekündigt werden. Dafür ist ein ärztliches Attest (Unfähigkeit die Stunden zu besuchen muss über einen Zeitraum von 3 Monaten gegeben sein) oder der Meldezettel notwendig. In diesem Fall wird der aliquote Anteil rückerstattet bzw. muss nicht mehr bezahlt werden.

Nach Absprache ist bei Krankheit das Ruhendstellen der Vetragslaufzeit nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich:

5. BEGRENZTE TEILNEHMER:INNENZAHL UND STUNDENPLANÄNDERUNGEN

Für alle offenen Stunden ist keine Anmeldung erforderlich. Da jedoch die Räume eine begrenzte Teilnehmerkapazität aufweisen kann kein Platz garantiert werden. Die Teilnehmer/innen werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung bei der Rezeption berücksichtigt. Kurzfristige Absagen von Einheiten aus besonderem Anlass berechtigen den/die Kunden/in nicht zu einem Preisnachlass oder zu einer Kündigung, sofern der Stundenplan von Kristina Lindberg im Wesentlichen eingehalten wird und damit der/die Kunde/in die Möglichkeit hat auf andere offene Einheiten auszuweichen.

Gleiches gilt bezüglich der Änderung eines Stundenplans, die im allgemeinen Ermessen von Kristina Lindberg erfolgt.
In den Sommermonaten ist der Stundenplan aufgrund der eingeschränkten Teilnehmerzahl eingeschränkt.

6. HAFTUNG

Die Haftung von Kristina Lindberg für Personen- , Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass in den Garderoben keine abschließbaren Spinde vorhanden sind. Im Falle des Verlustes mitgebrachter Kleidung- und Wertgegenständen oder Geld haftetKristina Lindbergz nicht. Die Inanspruchnahme von Leistungen von Kristina Lindberg erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet Kristina Lindberg nicht. Für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von KundInnen haftet Kristina Lindberg nicht.

7. GESUNDHEITSZUSTAND DER KUND:INNEN

Der/die Kund:n versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden und dass dem Ausführen der Yogaübungen keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Der/die Kund:in erklärt mit dem Eingehen einer Vertragsmitgliedschaft verbindlich, dass sie/er physisch gesund und psychisch stabil und den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist und nur in einem solchen Zustand an Einheiten oder Workshops teilnehmen wird. Der/die Kund:in verpflichtet sich eine Schwangerschaft, eine chronische Erkrankung, eine Erkrankung des Bewegungsapparates dem/der Mitarbeiter:in oder BetreiberIn umgehend mitzuteilen. Die Teilnahme an Einheiten oder Workshops unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist nicht gestattet.

8. HAUSORDNUNG

Der/die Kundin hat sich nach den Weisungen von Kristina Lindberg zu richten. Die Hausordnung ist zu beachten. Kristina Lindberg ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen eine Hausordnung, die Anstandsregeln oder die allgemeinen Hygienevorschriften dem Mitglied fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der schon gezahlte Beitrag nicht zurückerstattet. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

9. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

Mitgliederdaten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die Kristina Lindberg zur Verfügung gestellt werden, für die Dauer der Mitgliedschaft und bis zu zehn Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft, soweit keine gegenseitigen Forderungen mehr bestehen, EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.

10. WEITERE BESTIMMUNGEN

Sonstiges Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Kunde eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, der Vertrag bleibt imGrundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. Stand: Jänner 2019